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   KG, 16.11.2022 - 22 W 57/22   

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https://dejure.org/2022,38786
KG, 16.11.2022 - 22 W 57/22 (https://dejure.org/2022,38786)
KG, Entscheidung vom 16.11.2022 - 22 W 57/22 (https://dejure.org/2022,38786)
KG, Entscheidung vom 16. November 2022 - 22 W 57/22 (https://dejure.org/2022,38786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ist wie bei der Anmeldung des Ein- und Austretens von Gesellschaftern bei einer Personenhandelsgesellschaft die Anmeldung aller Gesellschafter und des Eintretenden erforderlich, besteht zwischen diesen Personen bei der Anmeldung einer notwendige Verfahrensstandschaft. ...

  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss Anmeldung des Ein- und Austretens von Gesellschaftern bei einer Personenhandelsgesellschaft Voraussetzungen einer notwendigen Verfahrensstandschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.07.2020 - II ZB 26/19

    Zurückweisung einer von sämtlichen Gesellschaftern einer

    Auszug aus KG, 16.11.2022 - 22 W 57/22
    Soweit der Beteiligte zu 2) der Annahme einer nur gemeinschaftlichen Beschwerdebefugnis unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 21. Juli 2020 (Beschluss vom 21. Juli 2020 - II ZB 26/19 -, juris) entgegengetreten ist, ändert dies nichts.

    Im Übrigen spricht aufgrund der in der Entscheidung hervorgehobenen Bezugnahmen einiges dafür, dass der BGH auch dort von einer nur gemeinschaftlichen Beeinträchtigung ausgegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - II ZB 26/19 -, juris Rn. 23).

  • KG, 17.01.2006 - 1 W 175/05

    Handelsregisterverfahren: Gemeinschaftliche Antrags- und Beschwerdebefugnis

    Auszug aus KG, 16.11.2022 - 22 W 57/22
    Dies ist für die Zurückweisung der Anmeldung anerkannt (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. Mai 1977 - 3 Z 41/76 -, juris Rn. 6; KG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 W 175/05 -, juris Rn. 4; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 2455; BeckOK-FamFG/Obermann, Stand: 01.10.2022, § 59 Rn. 17; Dutta/Jacoby/Schwab/Müther, FamFG , 4. Aufl., § 59 Rn. 33.1; Keidel/Meyer-Holz, FamFG , 20. Aufl., § 59 Rn. 42; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG , 6. Aufl., § 59 Rn. 23).
  • BayObLG, 13.05.1977 - BReg. 3 Z 41/76
    Auszug aus KG, 16.11.2022 - 22 W 57/22
    Dies ist für die Zurückweisung der Anmeldung anerkannt (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. Mai 1977 - 3 Z 41/76 -, juris Rn. 6; KG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 W 175/05 -, juris Rn. 4; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl., Rn. 2455; BeckOK-FamFG/Obermann, Stand: 01.10.2022, § 59 Rn. 17; Dutta/Jacoby/Schwab/Müther, FamFG , 4. Aufl., § 59 Rn. 33.1; Keidel/Meyer-Holz, FamFG , 20. Aufl., § 59 Rn. 42; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG , 6. Aufl., § 59 Rn. 23).
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